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Abzugsverbot für Luxusfahrzeuge im Betriebsvermögen
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bedarf es gem. (BFH/NV 2002 S. 1145) schlüssiger und substanziierter Darlegungen dazu, dass die kurz aufeinanderfolgende Anschaffung und gleichzeitige Unterhaltung von sechs Kfz in den Streitjahren 1993 bis 1995, darunter allein fünf Pkw der Oberklasse (Ferrari, Bentley, Jaguar, Porsche Turbo und Range Rover) nach der Anschauung breitester Bevölkerungskreise auch für einen erfolgreichen Freiberufler noch der Angemessenheit entspricht (entschieden mit Bezug auf § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG).
Praxishinweise: (1) Der Kläger, ein Steuerberater, hielt in den Streitjahren gleichzeitig sechs Kfz in seinem Betriebsvermögen, von denen fünf Pkw Luxusfahrzeuge (Ferrari, Porsche, Bentley, Jaguar und Range Rover)...