Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 20/2002 S. 1014

Ermittlung des Teilwerts bei Einbringung

Bei der Einbringung zu Teilwerten oder Zwischenwerten gehören gem. zum Teilwert halbfertiger Arbeiten auch darin enthaltene anteilige Gewinne (Bezug: § 20 Abs. 1 und 2 UmwStG 1977; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG).

Praxishinweise: Bei der Einbringung räumt das Gesetz ein Wahlrecht zur Bestimmung des Umfangs der Gewinnrealisierung ein. Dieser Zweck des Gesetzes rechtfertigt es nach Ansicht des BFH, den Teilwertbegriff bei Einbringungsvorgängen derart zu modifizieren, dass auch noch nicht realisierte Gewinne in den Teilwert einzubeziehen sind. Die Obergrenze des Teilwerts bei Einbringungsvorgängen richtet sich also nicht nach der Definition in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, sondern ist dem Einzelveräußerungspreis gleichzusetzen.

– erl –

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen