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Umbau von Wohnräumen in Büroräume: Entstehung von Herstellungskosten
Wird eine Immobilie nach dem Erwerb über 14 Monate vermietet und erst dann umgebaut, stellen die Aufwendungen gem. rkr. (EFG 2003 S. 841) keine Anschaffungskosten dar. Der Umbau einer Wohnung in ein Büro durch Umgestaltung des Grundrisses und Neuanlage von Funktionsräumen führe zu Herstellungsaufwand i. S. des § 255 Abs. 2 HGB. Die für die Beurteilung des Vorliegens einer wesentlichen Verbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB für Wohnräume vom BFH entwickelten Kriterien seien auch auf Büroräume üblichen Standards übertragbar (Bezug: § 255 Abs. 1 und 2 HGB; § 21 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).▶VT 946/03