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Zuführungen zur Pensionsrückstellung als vGA?
Bei der Beurteilung, ob Zuführungen zu Pensionsrückstellungen eine vGA darstellen, können auch erst nach dem Zusagezeitpunkt abgeschlossene Rückdeckungsversicherungen sowie die erst dann erfolgreiche Erprobung eines Geschäftsführers gem. nrkr. , G, F (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 99/02, EFG 2003 S. 484) berücksichtigt werden. Bei durchgeführter mündlich vereinbarter Direktversicherung liegt nach Ansicht des FG keine vGA vor (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 947/03
▶Praxishinweise: (1) Das FG Düsseldorf hat sich mit der spannenden Frage auseinander gesetzt, wie sich ändernde Umstände bei einer im Zusagezeitpunkt als vGA zu beurteilenden Pensionszusage auf deren steuerliche Anerkennung in der Folgezeit auswirken. Im Streitfall waren die ges...