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Umsatzsteuer | Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen durch eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft
In seinem Urteil vom - V R 57/01 (BFH/NV 2003 S. 827) hält der BFH die richtlinienkonforme (EWGRL 388/77) Auslegung des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG 1993 in der Weise, dass als „ähnliche” Leistungen auch solche Leistungen zu verstehen seien, die lediglich mit den Katalogleistungen nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. c erster Gedankenstrich der EWGRL 388/77 zusammenhängen und für diese unerlässlich sind – ohne jedoch selbst einer der bezeichneten Tätigkeiten in ihren charakteristischen Merkmalen ähnlich zu sein –, nicht für möglich.▶VT 910/03
▶Praxishinweise: Art. 9 Abs. 2 Buchst. c erster Gedankenstrich der EWGRL 388/77 regelt einen abweichenden Leistungsort für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste des Sports, der Wissenschaften, des Unterrichts der Unterhaltung oder ähnlicher Tätigkeiten. Die Vorschrift ...