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BFH 22.07.2003 VI R 137/99, StuB 18/2003 S. 857

Einkommen-/Lohnsteuer | Vorab entstandene Werbungskosten während des Erziehungsurlaubs

Aufwendungen einer Stpfl., die sich im Erziehungsurlaub befindet, können vorab entstandene Werbungskosten sein. Dabei bedarf der berufliche Verwendungsbezug der Aufwendungen – wenn er sich nicht bereits aus den Umständen von Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen ergibt – einer ins Einzelne gehenden Darlegung (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 903/03

Praxishinweise: Wenn der BFH schon Aufwendungen für einen „angestrebten” Beruf als (vorab entstandene) Werbungskosten anerkennt, dann muss er konsequenterweise auch einen Abzug für den Wiedereinstieg in den schon ausgeübten Beruf zum Abzug zulassen. Dabei sind aber – so der BFH – strenge Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Veranlassung der Aufwendungen zu stellen. So muss es – wie ...

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