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BFH 24.06.2003 IX R 2/02, StuB 18/2003 S. 857

Einkommensteuer | Spekulationsgewinn bei Glattstellung von Optionsgeschäften

Erwirbt jemand an der Deutschen Terminbörse (jetzt: EUREX) Optionsrechte und stellt er sie innerhalb der Spekulationsfrist durch ein Gegengeschäft glatt, so verwirklicht er in Höhe der Differenz zwischen der bei Abschluss des Eröffnungsgeschäfts gezahlten und der bei Abschluss des Gegengeschäfts vereinnahmten Optionsprämien den Steuertatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. (entsprechend BStBl I S. 816, Tz. 8).▶VT 901/03

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