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Einkommensteuer | Objektverbrauch bei nachträglichen Herstellungskosten
Die Annahme nachträglicher Herstellungskosten i. S. des § 10e Abs. 3 Satz 2 EStG setzt zumindest eine räumliche Beziehung der nachträglichen Herstellungsarbeiten zu dem Objekt voraus, das sie ergänzen oder vervollständigen sollen.
§ 10e EStG S. 920
Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass jede Erweiterung, mit der neuer Wohnraum entstanden ist, ein eigenes Objekt darstellt. Werden also mehrere Anbauten bzw. Erweiterungen an einem bestehenden Objekt vorgenommen, die in keinem räumlichen und bautechnischen Zusammenhang stehen, so kann für eine noch laufende Begünstigung nicht die Bemessungsgrundlage nachträglich erhöht werden. Es handelt sich um ein neues Objekt, das den Regeln des Objektverbrauchs unterliegt. Die Entscheidung hat auch Geltung für die Eigenheimzulage, da hier die gleichen Regelungen bezü...