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Einkommensteuer | Steuerpflicht von Existenzgründungsbeihilfen
Zuschüsse zur Förderung von Existenzgründern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln im Rahmen des Programms „Arbeit und Qualifizierung für Sachsen” sind nicht steuerfrei.
§ 3 Nr. 2 EStG i. d. F. des JStG 1997
Praxishinweise: Entgegen der Auffassung des FG verneinte der BFH eine Gesetzeslücke, die sich als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist. Er sieht in der mangelnden gesetzlichen Regelung (Steuerbefreiung) allenfalls einen rechtspolitischen Fehler, der aber nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.