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Betriebliche Veranlassung eines Darlehens bei vorangegangenen Barentnahmen
Entsteht auf einem gemischten Kontokorrentkonto durch Überweisungen auf ein betriebliches Agenturkonto ein Sollsaldo, der durch Darlehensaufnahmen ausgeglichen wird, sind die Darlehenszinsen gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: III R 5/03, EFG 2003 S. 599) Betriebsausgaben. Dem stehe nicht entgegen, dass die Darlehensaufnahmen nicht erforderlich gewesen wären, wenn die Zuführungen zum Kontokorrentkonto nicht aufgrund zeitnaher Barentnahmen vermindert gewesen wären (Bezug: § 4 Abs. 4 EStG).▶VT 809/03
▶Praxishinweise: (1) Die vom Kläger, dem Betreiber einer Tankstelle, vereinnahmten Agenturerlöse gingen mit Vereinnahmung in das Eigentum der Mineralölgesellschaft über. Der Kläger verwendete die vereinnahmten Beträge teilweise zur Finanz...