Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bildung einer Rücklage nach Ansatz eines Gewinns aus der Veräußerung eines nicht aktivierten Betriebsgrundstücks
Die Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG und damit eine Bilanzänderung sind gem. nrkr. , G (BFH-Az.: X R 4/05, EFG 2005 S. 774) auch nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 noch zulässig, nachdem die Betriebsprüfung einen Gewinn aus der Veräußerung eines zuvor nicht in der Bilanz aktivierten Betriebsgrundstücks ermittelt hat. Die dabei erforderliche gewinnwirksame Erfassung der bisher ebenfalls nicht aktivierten Kaufpreisforderung stellt nach Ansicht des FG auch dann eine gewinnerhöhende Bilanzberichtigung dar, wenn die Forderung – eine juristische Sekunde später – aufgrund einer Entnahme wieder auszubuchen und daher in der Schlussbilanz nicht mehr enthalten ist (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 2, § 6b Abs. 3 EStG; StBereinG 1999).▶NWB TAAAB-51914
▶Praxishinweise: (1...