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FG Münster Urteil v. - 10 K 704/02 E, G EFG 2005 S. 774 Nr. 10

Gesetze: EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 4 Abs 2 Satz 2 EStG§ 6b Abs 3 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 4 Abs 2 Satz 1

Bilanzen:

Nachträgliche § 6b-Rücklage nach erstmaliger Erfassung eines Bodenveräußerungsgewinns

Leitsatz

Wird ein vermeintlich zum Privatvermögen gehörendes Grundstück veräußert und aufgrund einer Betriebsprüfung rückwirkend dem Betriebsvermögen zugeordnet, kann der Veräußerungsgewinn nachträglich in eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG eingestellt werden, ohne dass der Änderungsrahmen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG überschritten wird. Denn der Änderungsrahmen wird durch die Höhe der Kaufpreisforderung festgelegt, die als nachträglich zu beachtender betrieblicher Geschäftsvorfall einzubeziehen ist.

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 25 Nr. 27
EFG 2005 S. 774 Nr. 10
TAAAB-51914

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FG Münster, Urteil v. 24.03.2004 - 10 K 704/02 E, G

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