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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)
Wegen der großen Zahl von Rechtsbehelfen, die im Hinblick auf anhängige Musterverfahren eingelegt werden, hat das ausführlich zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO) und das Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO) Stellung genommen (der Volltext des BMF-Schreibens kann unter der angegebenen VT-Nummer angefordert werden).
Im Einzelnen sind danach Festsetzungen der ESt hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG);
Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für VZ ab 2000;
Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG für VZ ab 2000;
Anwendung des § 32c EStG für die VZ 1994 bis 2000;
Anwe...