Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Höhe des Beitragszuschusses zur freiwilligen Kranken- und zur Pflegeversicherung
Die Abhängigkeit der Höhe der Beitragszuschüsse zur freiwilligen Kranken- und zur Pflegeversicherung vom Rentenzahlbetrag verstößt gem. (DStR 2002 S. 688) auch dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und die Eigentumsgarantie des GG, wenn infolge der Anrechnung einer Unfallrente der Rentenzahlbetrag gekürzt wurde (Bezug: Art. 3, 14 GG; § 240 SGB V; §§ 93, 106, 106a SGB IV).