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Gewerbesteuer | Teilwertabschreibungen im Organkreis
Teilwertabschreibungen aufgrund von Gewinnausschüttungen mindern dann den Gewerbeertrag des Organkreises, wenn es sich bei den ausgeschütteten Gewinnen um solche aus vororganschaftlicher Zeit handelt.
§ 2 Abs. 2 Satz 2, § 9 Nr. 2a GewStG; § 14 Nrn. 1 und 2 KStG S. 565
Praxishinweise: Die gewerbesteuerliche Organschaft führt zur Zurechnung der GewSt-Pflicht des Organs beim Organträger für die Zeit der Organschaft. Für diesen Zeitraum sind deshalb Doppelbelastungen bzw. Entlastungen im Organkreis zu korrigieren (neutralisieren). Diese Korrektur (Neutralisierung) wirkt aber nicht auf die vororganschaftliche Zeit zurück, da insoweit die GewSt-Pflicht des Organs nicht auf den Organträger übergeht; es bleibt bei der Steuerpflicht des Organs. Die Entscheidung ist zur Rechtslage vor dem Inkrafttr...