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Gewerbesteuer | Wirkung einer Steuerbefreiung bei Betriebsaufspaltung
1. Die Befreiung des Betriebsunternehmens von der GewSt nach § 3 Nr. 20 GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung nicht auf die Vermietungstätigkeit des Besitzunternehmens.
2. Die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück hat eine sachliche Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft zur Folge, wenn das Grundstück für die betrieblichen Zwecke der Betriebsgesellschaft bebaut werden soll. Die sachliche Verflechtung tritt mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ein.
§ 2 Abs. 1, § 3 Nr. 20 GewStG
Praxishinweise: Durch die Begründung einer Betriebsaufspaltung wird weder eine rechtliche noch eine wirtschaftliche Einheit von Besitz- und Betriebsunternehmen begründet. Es bleiben deshalb zwei selbständige Betriebe bestehen, von denen jeder ein eigenes Steuerrechts...