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Gläubigerbenachteiligung durch Lohnsteuerabführung in der Insolvenz
Die Rechtshandlung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit („offene Kreditlinie”) gilt als vorgenommen, sobald und soweit der Schuldner den ihm zur Verfügung stehenden Kreditbetrag abgerufen hat. Die Abführung von Lohnsteuern an das FA wirkt in der Insolvenz des Arbeitgebers regelmäßig gläubigerbenachteiligend. Stirbt der Schuldner nach Eingang des Insolvenzantrags, bleibt dieser Antrag maßgeblich für die Entscheidung über die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (§§ 130 ff. InsO; , ZIP 2004 S. 513).▶VT 378/04