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Insolvenzverwaltervergütung bei masselosem Insolvenzverfahren
Für Insolvenzverwalter, die ab in einem masselosen Verfahren bestellt werden, ist die Beschränkung der regelmäßigen Mindestvergütung auf 500 € verfassungswidrig. Der Verordnungsgeber hat bis zum eine verfassungskonforme Regelung mit Rückwirkung zum zu treffen. Geschieht dies nicht, werden die Gerichte eine angemessene Mindestvergütung festzulegen haben (§ 2 Abs. 2 InsVV; , BB 2004 S. 623).▶VT 379/04
▶Praxishinweise: Für Treuhänder, die ab in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt werden, ist die Beschränkung auf eine Mindestvergütung von 250 € verfassungswidrig.