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Einkommen-/Lohnsteuer | „Mittelpunkt” der beruflichen Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiters
Häusliches Arbeitszimmer und Außendienst können nicht gleichermaßen „Mittelpunkt” der beruflichen Betätigung eines Stpfl. i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 2 EStG sein (Bezug: § 9 Abs. 5 EStG).▶VT 553/03
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist zu einem Streitfall ergangen, in dem dem Arbeitnehmer, einem Außendienstmitarbeiter, beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden hat. Der BFH bejaht auch in einem solchen Fall den Wegfall der Abzugsbeschränkung nur dann, wenn das Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Ein Nebeneinander von Mittelpunkten der Betätigung ist nicht möglich (vgl. dazu auch ausführlich Schiffer/von Schubert in dieser Ausgabe auf S. 466).