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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Abzugsbeschränkung bei an Arbeitgeber vermietetem Arbeitszimmer
Vermietet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Raum, der als dessen Büro zu qualifizieren ist und in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt, so handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Die Abzugsbeschränkung dieser Vorschrift greift deshalb nicht ein (Bezug: § 9 Abs. 5, § 19, § 21 Abs. 1, Abs. 3 EStG).▶VT 554/03
▶Praxishinweise: Durch die Vermietung des Raums an den Arbeitgeber wird der Raum zu einem Büro des Arbeitgebers, und der Arbeitnehmer erzielt bezüglich dieses Raums Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Führt die Vermietung zu einem Werbungskostenüberschuss, so ist dieser ausgleichsfähig, solange nicht von einer fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen ist; die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG greift nicht. M...