Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine notwendige Beiladung bei streitiger Übertragung des Kinderfreibetrags
Ist im finanzgerichtlichen Verfahren streitig, ob der Kinderfreibetrag von einem auf den anderen Elternteil nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG in der für das Streitjahr 1990 geltenden Fassung zu übertragen oder ob die Übertragung des Kinderfreibetrags zu Recht erfolgt ist, liegt kein Fall der notwendigen Beiladung vor.
§ 60 Abs. 3 Satz 1 FGO; § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG
Praxishinweise: Die Frage der Übertragung des Kinderfreibetrags stellt auch nach Ansicht des VI. Senats einen typischen Fall der widerstreitenden Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 4, 5 AO 1977) dar und eine einheitliche Entscheidung kann durch eine Hinzuziehung bzw. durch eine Beiladung des anderen Elternteils nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 sichergestellt werden. Der Senat hat damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.