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Informationsanspruch des Gesellschafters gegen Insolvenzverwalter
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter der gesetzliche Vertreter der GmbH in dem Informationserzwingungsverfahren; er hat gem. (BB 2002 S. 375) den Informationsanspruch des Gesellschafters zu erfüllen. Weiter führt das OLG aus, dass der Informationsanspruch des Gesellschafters nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlösche. Die Beurteilung der Voraussetzungen und des Umfangs des Informationsrechts des Gesellschafters müsse dem Funktionswandel seiner Gesellschafterstellung Rechnung tragen, die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintrete. Der Anspruch setze die Darlegung und Glaubhaftmachung eines konkreten Informationsbedürfnisses des Gesellschafters voraus (Bezug: §§ 51a, 51b GmbHG; § 80 InsO).