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Umsatzsteuer | Besteuerung der Umsätze aus dem sog. Hofladen eines Landwirts
1. Veräußert ein Landwirt Waren in einem sog. Hofladen, so unterliegt der (pauschalen) Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen nur die Veräußerung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte sowie – in begrenztem Umfang – zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte.
2. Dagegen ist die Veräußerung zugekaufter nicht betriebstypischer Produkte (sog. Handelswaren) nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern.
§ 15 Abs. 1 Nr. 1, § 23, § 24 UStG 1991/1993; Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3, Art. 25 Richtlinie 77/388/EWG
Praxishinweise: Viele Hofläden haben sich zwischenzeitlich zu richtigen Handelsbetrieben entwickelt. Man hätte deshalb auch daran denken können, aus Gründen des Wettbewerbs die Umsätze in vollem Umfang dem „normalen” Steuersatz zu unterwerfen. Der BFH geht offensichtlich...