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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug nur bei Nachweis der Verwendungsabsicht für ausschließlich steuerpflichtige (Vermietungs-)Umsätze
Gegen die ausschließlich steuerpflichtige Verwendungsabsicht eines erstellten Bürogebäudes und damit gegen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und Herstellungsaufwendungen des Gebäudes spricht gem. rkr. (EFG 2005 S. 244), wenn die zu vermietenden Büroflächen nicht nur Mietinteressenten angeboten werden, die die Geschäftsräume für ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze zu verwenden beabsichtigen (Bezug: § 9 Abs. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG).▶NWB UAAAB-27589