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Pauschale Wertberichtigungen auf Antiquitäten
Es ist nicht klärungsbedürftig, dass die Rechtsprechung zur Zulässigkeit pauschaler Wertberichtigungen auf Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (, BStBl III S. 291; vom - III 372/59 U, BStBl III S. 519; vom - IV R 89/80, BStBl II S. 766) auch für Antiquitäten gilt. Diejenige Frage, ob Antiquitäten als gleichartig im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung angesehen werden können, ist gem. (BFH/NV 2004 S. 34) eine Frage des Einzelfalls und damit dem FG übertragen (Bezug: § 240 Abs. 3, § 240 Abs. 4, § 256 HGB).▶VT 118/04