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Zuführungen zur Pensionsrückstellung
Ist eine Pensionszusage unangemessen, so führt die Zuführung zu einer Pensionsrückstellung gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 70/03, EFG 2003 S. 1729) teilweise zu einer vGA, die, soweit sie sich in der Steuerbilanz ausgewirkt und demgemäß den Bilanzgewinn gemindert hat, dem Gewinn außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen ist. Der Bilanzposten „Pensionsrückstellung” kann nach Ansicht des FG nicht berichtigt werden (Bezug: § 8 Abs. 3 KStG; § 6a EStG).▶VT 119/04
▶Praxishinweise: (1) Die Kl., eine GmbH, hatte in 1991 ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage gegeben und dafür eine Pensionsrückstellung gebildet. Im Rahmen einer die Jahre 1997–1999 umfassenden Außenprüfung gelangte das FA zu dem Ergebnis, dass die zugesagten Versorgungsbezüge üb...