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Vertrauensverlust als Kündigungsgrund
Der auf konkreten Umständen beruhende Vertrauensverlust gegenüber dem Arbeitnehmer vermag gem. (DB 2001 S. 2504), soweit das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann zu rechtfertigen, wenn die Umstände, auf denen der Vertrauensverlust beruht, objektiv nicht zu verifizieren sind (Bezug: § 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG; § 612a, § 242, § 138, § 615 BGB).