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Einkommen-/Lohnsteuer | Berufliche Nutzung eines privat angeschafften Computers
Steht den Umständen nach fest, dass der vom Stpfl. privat angeschaffte Computer im erheblichen Umfang der beruflichen als auch der privaten Nutzung dient, so kann der den Werbungskosten zuzurechnende Anteil gem. grds. mit 50 v. H. geschätzt werden. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht der Aufteilungsmöglichkeit nicht (mehr) entgegen. Mit Urteil vom - 5 K 1249/00 (BFH-Az.: VI R 135/01, EFG 2001 S. 1595) hatte das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Aufwendungen zum Erwerb eines beruflich eingesetzten PC nicht nur dann abziehbar sind, wenn die private Nutzung von ganz untergeordneter Bedeutung ist (gegen , BStBl II S. 348). Es sei möglich, die Kosten entsprechend dem Verhältnis zwischen den beruf...