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Einkommen-/Lohnsteuer | Pkw-Kostenerstattung durch den Arbeitgeber als Barlohn
Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für dessen eigenen Pkw sämtliche Kosten, wendet er Barlohn und nicht einen Nutzungsvorteil i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG zu.
Praxishinweise: Der BFH zeigt eine Möglichkeit auf, die oft ungünstige 1 v. H.-Methode legal zu vermeiden. Die Kostenerstattung ermöglicht es, die tatsächlichen Kosten der Besteuerung zugrunde zu legen und nicht wie bei der 1 v. H.-Methode einen fiktiven (oft überhöhten) Wert. Gerade bei der Überlassung von älteren (bereits abgeschriebenen) bzw. gebraucht erworbenen Fahrzeugen müssen oft geldwerte Vorteile versteuert werden, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Teil der Kosten, der auf Dienstreisen bzw. Fahrten Wohnung-Arbeits...