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StuB 3/2002 S. 136

Rücklage für die Ansparabschreibung nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter?

Zwischen der Bildung der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 1990 und der Investition muss gem. (n. v.) ein „Finanzierungszusammenhang” bestehen. Dieser ist nicht gewahrt, wenn die Bildung der Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht wird (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG 1990, § 7g Abs. 6 EStG 1990).

Praxishinweise: Die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1990 hat den Zweck, die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe zu verbessern. Dies soll dadurch geschehen, dass die Liquidität und Eigenkapitalbildung dieser Betriebe unterstützt und deren Investitionskraft gestärkt werden. Die Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 1990 führt zu einer Steuerstundung. Dadurch können Mittel angespart werden, um dem Unternehmen die Finanzierung von Investitionen zu erleichtern. In zeit...

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