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Abberufung eines Liquidators wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung?
Die Vornahme von Nachbuchungen und die Berichtigung festgestellter Buchungsfehler erst im Rahmen des Jahresabschlusses rechtfertigen gem. (DB 2002 S. 39) nicht die Abberufung eines Liquidators wegen Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordentlichen Geschäftsführung. Eine grobe Pflichtverletzung liege nicht schon vor, wenn der Liquidator einer „kleinen” GmbH von der Erstellung eines erläuternden Berichts zur Eröffnungsbilanz und eines Lageberichts abgesehen habe (Bezug: §§ 66 Abs. 3, 71 Abs. 1 und 2 GmbHG; §§ 238, 239, 264 Abs. 1 HGB).
Praxishinweise: (1) Eine GmbH kann ihre Existenz aus verschiedenen Anlässen beenden. § 60 GmbHG führt verschiedene Auflösungsgründe auf, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Insbesondere kann der Gesellschaftsvertrag weit...