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Auskunftsanspruch wegen geplanter Bildung eines Europäischen Betriebsrats
Art. 11 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen ist gem. (BB 2001 S. 2219) dahin auszulegen, dass ein Unternehmen einer Unternehmensgruppe auch dann zur Auskunftserteilung an die Organe der internen Arbeitnehmervertretung verpflichtet ist, wenn noch nicht feststeht, ob es sich bei der Unternehmensleitung, an die sich die Arbeitnehmer wenden, um die Leitung eines innerhalb der Unternehmensgruppe herrschenden Unternehmens handelt. Gehören die Daten über die Struktur oder die Organisation einer Unternehmensgruppe zu den Informationen...