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Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das Steuerfeststellungsverfahren
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 33/01, EFG 2001 S. 922) keine Bescheide über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erlassen werden, die zur Insolvenztabelle anzumeldende Steuerforderungen beeinflussen können (entschieden mit Bezug auf § 10d Abs. 4 EStG; § 47 Abs. 1 und 2 KStG; §§ 38, 87 InsO; § 240 ZPO).