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Keine Befugnis des Insolvenzverwalters zur Anmeldung der Neubestellung von GmbH-Geschäftsführern
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Anordnung eines Verwaltungs- und Verfügungsverbots gem. § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO über das Vermögen einer GmbH wird gem. (BB 2001 S. 2180) ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. Wer als Geschäftsführer einer GmbH eine Neubestellung des Geschäftsführers ins Handelsregister anmelde, sei gegen die Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht beschwerdeberechtigt. Der Geschäftsführer einer GmbH und nicht der Insolvenzverwalter bzw. vorläufige Insolvenzverwalter sei aus §§ 39, 78 GmbHG berechtigt und verpflichtet, die Abberufung und die Neubestellung von Geschäftsführern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (Bezug: § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO; § 20 FGG; §§ 39, 78, 79 GmbHG;...