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Keine Verteilung des Übergangsgewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor Einbringung
Geht ein Stpfl. vor Einbringung seiner Einzelpraxis in eine neu gegründete Sozietät von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG über, so hat er jedenfalls bei Buchwerteinbringung keinen Anspruch auf Billigkeitsverteilung eines etwa dabei entstehenden Übergangsgewinns.
§ 4 Abs. 1 und 3 EStG; § 24 UmwStG
Praxishinweise: Die Verteilung des Übergangsgewinns beschränkt sich nach Ansicht des BFH auf die Fälle, in denen ein Betrieb fortbesteht, die beim Übergang zum Bestandsvergleich erfolgte Gewinnkorrektur nicht die Existenz des Betriebs gefährden soll. Wird aber ein Betrieb nicht fortgeführt, sondern in eine Gesellschaft eingebracht, so besteht keine sachliche Rechtfertigung für die Billigkeitsmaßnahme. Dies entspricht auch der Behandlung von Betriebsveräußerungen bei ...