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Einkommen-/Lohnsteuer | Zweckgebundene Geldleistungen kein Sachbezug
Auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer findet die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG keine Anwendung.▶NWB MAAAB-40536
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Klägerin (Arbeitgeberin) ihren Arbeitnehmern Zuschüsse bis 50 DM gewährt, wenn sich diese in einem Sportverein oder Fitnessclub anmeldeten und einen entsprechenden Beitrag nachwiesen. Der BFH lehnte eine Steuerfreiheit gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ab, da es sich bei den Zuschüssen um Barlohnzahlungen gehandelt habe (Zufluss von Geld an den Arbeitnehmer) und außerdem zwischen der Arbeitgeberin und den Sportvereinen/Fitnessclubs keinerlei vertragliche Beziehungen bestanden hätten. Die bloße Zweckbindung einer Zahlung an den Arbeitnehmer reicht also für die Annahme eines Sachbezugs nicht aus.