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Aktivierungswahlrecht bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH & Co. KG
Auch bei einer zivilrechtlich unwirksamen Umwandlung einer LPG in eine GmbH & Co. KG durch Teilung nach § 4 LwAnpG darf gem. rkr. (EFG 2002 S. 1368) die GmbH & Co. KG das Aktivierungswahlrecht für Feldinventar sowie selbsterzeugte Vorräte in ihrer ersten Schlussbilanz ausüben (Bezug: §§ 4, 6 Abs. 1 EStG; §§ 4, 27 LwAnpG 1990; §§ 23, 34 LwAnpG 1991; Abschn. 131 Abs. 2 EStR).▶VT 6/03