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Anforderungen an die Schriftform einer Pensionszusage
Mit nrkr. Urteil vom - 6 K 256/99 (EFG 2002 S. 1021) nahm das Niedersächsische FG wie folgt Stellung: Angebot und Annahme einer Pensionszusage im Gesellschafterbeschluss ist möglich. Bei Mitwirkung des Begünstigten ist keine weitere Umsetzung nötig. Schriftliche Nachträge in Form von Telefonvermerken sind möglich. Dabei reicht die Unterschrift des Begünstigten aus, wenn er auch zur Vertretung der Gesellschaft befugt war (Bezug: § 6a Abs. 1 Nr. 1 und 3 EStG; § 35 Abs. 3, § 46 Nr. 5 GmbHG).▶VT 4/03
▶Praxishinweise: (1) Das Gericht hat sich intensiv mit der Auslegung des § 6a Abs. 1 Nr. 1 und 3 EStG auseinander gesetzt und dabei die Messlatte für das Schriftformerfordernis einer Pensionszusage erfreulicherweise relativ niedrig gehängt.
(2) Allerdings sind die Entscheidungsgründe nicht uneingeschränkt verallgemeinerungsfähig. Vielmehr sind die...