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Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene des Gesellschafters
Gem. rkr. (EFG 2003 S. 994) ist für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht eines Gesellschafters hinsichtlich seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft darauf abzustellen, ob im Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung eine Planung bestand, nach der ein Überschuss erzielt werden sollte und auch erzielbar war. Änderungen, die ihre Ursache in späteren Erkenntnissen haben, sind nicht mit einzubeziehen (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).▶VT 950/03