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Finanzplandarlehen des Kommanditisten an seine Publikums-KG
Ein Gesellschafterdarlehen des Kommanditisten gehört gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 24/03, EFG 2003 S. 996) nicht zu seinem Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG, wenn es nicht am Ende jedes Wirtschaftsjahrs zur Verrechnung mit Verlusten zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen ein „Finanzplandarlehen” und die KG eine Publikumsgesellschaft ist.▶VT 952/03