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Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
Das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom ist im BGBl I S. 3322 verkündet worden. Es ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Dazu werden die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes (Verwaltungsverfahrensgesetz, SGB I und X, AO) und die Fachgesetze für die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen geöffnet. Die steuerlichen Regelungen sind am in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften im Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs treten am in Kraft.