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StuB 18/2002 S. 916

Betriebsausgaben bei Darlehen zwischen Angehörigen

Keine abziehbaren Betriebsausgaben in Höhe der Schuldzinsen liegen nach dem (n. v.) vor, wenn dem Betrieb des Vaters ein Darlehen von seinen Kindern gewährt wird, die Mittel für dieses Darlehen aber schon vor Abschluss der Darlehens- und Schenkungsverträge vom privaten Konto des Vaters auf betriebliche Konten überwiesen wurden.

Praxishinweise: Es liegen nicht abziehbare Zuwendungen i. S. des § 12 Nr. 2 EStG vor, weil eine Trennung zwischen der Vermögenssphäre und der Einkunftssphäre von Eltern und Kindern nicht gewährleistet ist. Diese Trennung ist nach dem (BStBl 1991 II S. 291) ein wesentliches Beweisanzeichen dafür, dass die Zahlungen ihre Ursache im betrieblichen Bereich und nicht im privaten Bereich haben....

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