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Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen einer Steuerberatungsgesellschaft mbH und einer Unternehmensberatungs-GmbH
(1) Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft Vermögensvorteile zu, so ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 75/04, EFG 2004 S. 1859) eine vGA abzulehnen, wenn die Gesellschafter der begünstigten Kapitalgesellschaft nicht auch an der zuwendenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind, sondern lediglich mit deren Alleingesellschafter befreundet sind. (2) Weiterhin nimmt das FG zu den Voraussetzungen der schriftlichen Erteilung einer Pensionszusage Stellung. (3) Betriebsausgaben liegen nicht vor, wenn es sich um reine „Luftbuchungen” handelt, denen keine wirtschaftliche Belastung zugrunde liegt (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 4 Abs. 5 Nr. 7, § 6a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG).▶NWB NAAAB-27198
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine Steuerberatungs-GmbH mit A als al...