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Vorliegen einer Sondervergütung
Werden die Büroarbeiten für eine KG durch eine an der KG selbst nicht beteiligte GmbH erledigt, die einen selbständigen, nicht in der Erledigung von Büroarbeiten bestehenden Geschäftszweck hat, dann stellen die Zahlungen der KG an die GmbH für diese Büroarbeiten eine Sondervergütung für die als Kommanditistin an der KG beteiligte Arbeitnehmerin der GmbH dar, wenn diese die Bürotätigkeiten für die KG in abgrenzbarer Weise von ihrer sonstigen Tätigkeit für die GmbH ausführt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).▶NWB FAAAB-44847
▶Praxishinweise: Zahlungen eines Dritten sind dann Sondervergütungen, wenn im wirtschaftlichen Ergebnis der Dritte nur „zwischengeschaltet” ist. Es handelt sich um eine Tätigkeit im Dienste der KG, und der Umweg der Zahlung führt zu keiner Umqualifizierung der Einkünfte. Eine rechtli...