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Keine Begünstigung von Teilbetriebsveräußerungen durch natürliche Person als Organträger
(1) Ist Organträger eine natürliche Person, sind Gewinne aus der Veräußerung von Teilbetrieben der Organgesellschaft nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG zu unterwerfen. (2) Der Gewinn aus der Veräußerung des Teilbetriebs der Organgesellschaft unterliegt der GewSt beim Organträger (Bezug: § 14, § 19 KStG 1977; § 16, § 34 EStG).▶VT 316/04
▶Praxishinweise: Bei der Organschaft bleiben Organgesellschaft und Organträger zivilrechtlich und steuerrechtlich verschiedene Rechtsträger und ermitteln ihre jeweiligen Einkommen selbständig. Geht also die Rechtsstellung des Organs nicht auf den Organträger über, so kann der Organträger auch nicht selbst den Tatbestand der Vergünstigungsvorschrift (Teilbetriebsveräußerung) verwirklichen. Dem Organträger wird nur Einkommen zugere...