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Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens
Ein unmittelbar dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenes Grundstück gehört gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 62/03, EFG 2004 S. 189) nicht allein deshalb zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, weil es beim Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlage ist (Bezug: § 15, § 21 EStG).▶VT 314/04
▶Praxishinweise: (1) Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die Kl. ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Grundstück an die (Betriebs-)GmbH vermietet, deren alleiniger Gesellschafter der Kl. ist. Die Einkünfte wurden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert. Zudem vermietete der Kl. als Einzelunternehmer Maschinen an die GmbH. Diese Einkünfte wurden im Rahmen einer Betriebsaufspaltung über...