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GmbH-Anteilsübertragungen in zwei Schritten
(1) Die Aufspaltung der Übertragung von GmbH-Anteilen in zwei Schritten kann gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 32/04, EFG 2004 S. 1772) rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Bedingungen für die Verpflichtung zum Erwerb der Restanteile – und die Erwerbsverpflichtung selbst – schon bei Abschluss des ersten Veräußerungsgeschäfts fest vereinbart worden sind. (2) Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn das Zweitgeschäft einer erneuten Willenskundgebung entweder des Veräußerers oder des Erwerbers bedarf. (3) Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteilen kann nur angenommen werden, wenn alle mit der Beteiligung verbundenen Rechte erworben wurden (Bezug: § 39, § 42 AO; § 17 EStG).NWB IAAAB-26115