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StuB Nr. 24 vom Seite 1111

DRS 15 „Lageberichterstattung”

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 15 „Lageberichterstattung” mit dem Ziel verabschiedet, die großen Unterschiede in Umfang, Inhalt und Struktur der Lageberichterstattung deutscher Unternehmen zu reduzieren. Dazu wird die mit dem Bilanzrechtsreformgesetz ab Anfang nächsten Jahres geltende Modernisierung der Lageberichterstattung unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Entwicklungen konkretisiert. Der Konzernlagebericht wird als Instrument einer wert- und zukunftsorientierten Berichterstattung ausgebaut, um den Adressaten die Einschätzung des Geschäftsverlaufs, der Lage und der Chancen und Risiken der weiteren Entwicklung des Unternehmens zu erleichtern. Der Lagebericht als Ergänzung des Abschlusses ist traditioneller Bestandteil der Rechnungslegung deutscher Unternehmen. Auch das europäische Bilanzrecht schreibt den Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Inanspruchnahme des Kapitalmarkts vor. Da bisher kein IAS/IFRS zum Lagebericht oder zu vergleichbaren Berichtsinstrumenten existiert, bleibt er auch für die von der IAS-Verordnung erfa...

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