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Verteuerung der privaten Dienst- und Geschäftswagennutzung
Die Privatnutzung eines Geschäftswagens, der dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, ist entweder nach der pauschalen oder der individuellen Wertermittlungsmethode als Nutzungsentnahme zu erfassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2–3 EStG). Entsprechendes gilt für die Bewertung von steuerpflichtigem Arbeitslohn gem. § 8 Abs. 2 Sätze 2–5 EStG. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die nach der pauschalen Wertermittlungsmethode zu erfassende Nutzungsentnahme von bislang 1 % auf 1,5 % anzuheben. Entsprechendes soll für das LSt-Recht und die Ermittlung des geldwerten Vorteils gelten. Hierdurch ergibt sich eine höhere Besteuerung, die durch die Anwendung der individuellen Wertermittlungsmethode verhindert werden kann. Hierfür ist neben der Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs Voraussetzung, dass für das jeweilige Fahrzeug ein Gesamtkostennachweis geführt wird ( BStBl I S. 148 = StuB 2002 S. 186).
Zu beachten ist, dass die Wahl zwischen der Besteuerung aufgrund der pauschalen Nutzungswerte oder der tatsächlich angefallenen Kosten für das Wirtschaftsjahr und das einzelne Fahrzeug einheitlich getroffen werden muss. Nur im Fall des Fahrzeugwechsels ist auch während eines Wirtschaftsjahres der Überg...