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StuB Nr. 23 vom Seite 1174

Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen für Geschenke

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Eine Ausnahme gilt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 Euro nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Umsatzsteuerrechtlich besteht nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG ein Vorsteuerabzug lediglich, wenn Aufwendungen für Geschenke ertragsteuerlich abziehbar sind.

Die Aufwendungen für Geschenke sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 7 EStG). Das Bundeskabinett beabsichtigt nunmehr, auch Geschenke von bis zu 40 Euro im Wirtschaftsjahr nicht mehr zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Entsprechend entfällt auch die Möglichkeit, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen. Dieses Vorsteuerabzugsverbot gilt selbst dann, wenn dem Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. von § 14 UStG vorliegt.

Problematisch gestaltet sich der zeitliche Anwendungsbereich der Neuregelung. Nach § 52 Abs. 12 EStG-E soll die bisherige Fassung von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG letztmals für das Wirtschaftsjahr gelten, das vor dem endet. Sofern das Wirtschaftsjahr des Unternehmens mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, führt dies dazu, dass ab dem Wirtschaftsjahr/Ka...

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